Der 21.08.2013 wird endgültig als schwarzer Tag in die Geschichte der Rechte von Fußballfans gegenüber der Polizei eingehen. An diesem Tag hatte die Polizei Gelsenkirchen in der zweiten Halbzeit des CL-Qualifikationsspiels Schalke 04 gegen Saloniki mit vier Einsatzzügen die vollbesetzte Nordkurve gestürmt, um ein dort hängendes Banner der befreundeten mazedonischen Ultras aus Skopje sicherzustellen. Aufgrund des angespannten Verhältnisses zwischen Griechenland und Mazedonien sahen einige Gästefans darin eine Provokation und sollen mit einem Platzsturm gedroht haben. Tumultartige Szenen in der Nordkurve sowie 87 durch Pfefferspray und „Einsatzmehrzweckstöcke“ verletzte Schalkefans waren die Folge; es gab wechselseitige Strafanzeigen wegen Körperverletzung im Amt und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Fast zwei Jahre später kommt die zuständige Staatsanwaltschaft nunmehr zu dem Ergebnis, dass gegen die Polizeibeamten kein Tatverdacht vorliege. Die juristischen Verrenkungen in der Einstellungsverfügung, warum die Polizei vollkommen recht- und verhältnismäßig gehandelt habe, treiben nicht nur Juristen die Tränen in die Augen. Von einem polizeilichen Notstand ist dort die Rede und dass es ungleich gefahrenträchtiger gewesen sei, die paarhundert Gästefans, von denen eine Handvoll Anstalten machte, den Zaun zu überklettern, im Zaum zu halten als die vollbesetzte Kurve einzukesseln…

Das Bittere daran ist, dass durch diesen Kunstgriff nunmehr alle Fans, die sich gegen das gewaltsame Eindringen in den Block gewehrt haben oder auch nur aufgrund der durch die Polizisten versperrten Mundlöcher nicht rechtzeitig Platz machen konnten, strafrechtlich belangt werden können, da sie sich gegen einen „rechtmäßigen“ Polizeieinsatz zur Wehr gesetzt haben. Die ersten Betroffenen haben bereits entsprechende Strafbefehle mit 40 Tagessätzen erhalten…

Schade, dass die Polizei nicht die Größe besitzt, wenigstens im Nachhinein zuzugeben, dass sie sich völlig verschätzt hat. Damit hätte sie Fairness zeigen und sehr viel Akzeptanz gewinnen können. Nein, es wird von sämtlichen beteiligten Behörden auf Biegen und Brechen bis hin zur Kriminalisierung Unschuldiger versucht, zu rechtfertigen, was in einem Rechtsstaat nicht zu rechtfertigen ist. Was das auch für das ohnehin sehr angespannte Verhältnis aktiver Fußballfans zur Polizei bedeutet, dürfte klar sein…

Hinweis
Aufgrund der positiven Resonanz noch einmal der Hinweis, dass jeder Schalker die Möglichkeit hat Texte an folgende E-Mail Adresse zu senden: info@schalkermarkt.de