Hallo Schalker,

wir melden uns nach längerer Zeit mal wieder, denn es gibt berichtenswerte Neuigkeiten. Einige Schalke-Mitglieder haben in den letzten Monaten an Satzungsänderungsanträgen gearbeitet und diese fristgerecht (Stichtag war der 7. Januar) beim Vorstand des FC Schalke 04 eingereicht.

Der Aufsichtsrat des FC Schalke 04 hat allerdings die satzungsseitig festgelegte Frist (31. Januar) für die Bekanntmachung einer Nichtzulassung zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung verstreichen lassen. Der Verein hat die Antragsteller Ende Januar lediglich darüber informiert, dass der Aufsichtsrat noch keinen Beschluss fassen konnte.

Auf die Gründe für die von der Satzung abweichende Behandlung der Anträge wird in dem Schreiben nicht eingegangen. Die Antragsteller wurden mit Schreiben vom 28. Februar über die Zulassung bzw. Nichtzulassung informiert. Laut Schreiben des Vereins wurde erst in der Aufsichtsratssitzung vom 21. Februar über die Anträge abgestimmt.

In Schreiben an Antragsteller, deren Antrag – im Übrigen „mehrheitlich“ (und nicht einstimmig) von den Mitgliedern des Aufsichtsrats – nicht zur Tagesordnung zugelassen worden ist, fehlte eine Begründung für die Nichtzulassung. Die Begründung ist nach § 6.1 der Vereinssatzung dem Antragsteller mit der Nichtzulassung schriftlich anzuzeigen.

Die Regelung, dass dem Antragsteller eine Begründung für die Nichtzulassung seines Antrags mitgeteilt wird, ist auf der Mitgliederversammlung des Jahres 2014 von den Mitgliedern in die Satzung aufgenommen worden. Dahinter steckt einerseits die Überlegung, dass diese Begründung allen Schalkern bekannt gemacht werden soll, damit die Mitgliederversammlung selbst über eine nachträgliche Zulassung entscheiden kann. Andererseits dient insbesondere die frühe Fristsetzung 31. Januar für die Mitteilung der Begründung dem Ziel, dass sich der Antragsteller auf einen Vermittlungstermin mit Mitgliedern des Aufsichtsrats geeignet vorbereiten kann.

Auf die persönliche Bitte, die Begründung noch vor einem avisierten Vermittlungstermin am 11. März zu erhalten, ist jedoch weiterhin keine Begründung für die Nichtzulassung erfolgt. Telefonisch wurde von Florian Hartmann (Leiter Mitglieder / Beauftragter für Mitgliederinteressen und Fanbelange, Mitglieder und Sicherheit) mitgeteilt, dass die Begründung in einem vorformulierten Schreiben, das den Antragstellern zu Ende Januar hätte zugestellt werden sollen, gelautet hätte, es gebe „themengleiche Anträge“, die es zu vermitteln gilt. Aufgrund des nicht durchgeführten Beschlusses im Aufsichtsrat sind die Schreiben aber nie zugestellt worden.

Wenn „themengleiche Anträge“ die Begründung der Nichtzulassung ist, hätte man das auch den Antragstellern in der Form schriftlich anzeigen können und somit einen Satzungsverstoß vermieden. Doch selbst auf weitere – auch schriftliche – Bitten, noch vor dem Vermittlungsgespräch die Gründe für die Nichtzulassung oder zumindest die Bestätigung dafür zu erhalten, dass es lediglich „themengleiche Anträge“ und keine rechtlichen, vereinsrechtlichen oder satzungsseitigen Bedenken gibt, ist eine Reaktion des Aufsichtsrats ausgeblieben, obwohl diese von Florian Hartmann noch telefonisch am 8. März zugesichert worden ist.

Für eine sinnvolle Vorbereitung eines Vermittlungsgesprächs wäre es auch angezeigt gewesen, den Inhalt der themengleichen Anträge mitzuteilen. Wir sehen in der fehlenden Begründung der Nichtzulassung einen klaren Satzungsverstoß. Wir werden uns zunächst weiter um eine einvernehmliche Lösung bemühen, behalten uns jedoch vor, vom Ehrenrat prüfen zu lassen, ob die Nichtzulassung ohne Begründung bis zum 31. Januar unwirksam ist.

Die Vermittlungsgespräche sind aufgrund des auf den 11. März festgesetzten Auswärtsspiels bei Hertha BSC Berlin noch einmal verlegt worden. Einen Tag vorher, am 10. März, haben dann einzelne Vermittlungsgespräche stattgefunden. Bis zu dem Zeitpunkt ist uns keine Begründung zur Nichtzulassung genannt worden. Von Seiten des Aufsichtsrats waren Dr. Jens Buchta (entsandtes Mitglied aus den Abteilungen), Heiner Tümmers (entsandtes Mitglied aus dem Vorstand des Schalker Fan-Club Verbands) und Ulrich Köllmann (kooptiertes Mitglied, Stadtwerke Gelsenkirchen / Emscher Lippe Energie) sowie Finanz-Vorstand Peter Peters, Florian Hartmann und der vom Verein mandatierte Rechtsanwalt Dr. Stefan Bäune von der Kanzlei „Schmidt / von der Osten / Huber“ aus Essen bei den Gesprächen anwesend. Es war also kein gewähltes Aufsichtsratsmitglied bei den Gesprächen dabei.

Uns ist bekannt, dass manche Satzungsänderungsanträge zugelassen bzw. auch erst aufgrund der erfolgreichen Vermittlungsgespräche zugelassen worden sind. Das Verfahren der Vermittlungsgespräche hat also teilweise gefruchtet, wir halten es weiterhin für ein sehr sinnvolles Instrument im Antragsverfahren.

Es gibt jedoch auch Anträge, über deren Zulassung im Vermittlungsverfahren bislang keine Einigkeit erzielt wurde. Dies sind insbesondere Anträge, die die Besetzung und Beschlussfassung im Aufsichtsrat betreffen. Wir werden diese Anträge nach der Veröffentlichung im Kreisel auch hier publik machen und eingehend erörtern. Dabei werden wir auch auf die den Antragstellern entgegengebrachten Einwände eingehen. Es ist bedauerlich und auch unredlich, dass den Antragstellern diese Einwände nicht im Vorfeld der Vermittlung mitgeteilt wurden, denn so war eine Vorbereitung darauf nicht möglich. Festzuhalten bleibt, dass in den Vermittlungsgesprächen zumindest Einigkeit darin bestand, dass weder formelle Gründe, andere Satzungsbestimmungen oder zwingendes, höheres Recht gegen diese Anträge sprechen.

Zum weiteren Prozedere: Der Aufsichtsrat ist erneut am 15. März zusammen gekommen. Dort sollte über die Anträge entschieden werden, allerdings haben wir bis heute immer noch keinen Bescheid erhalten. Vom Aufsichtsrat nicht zur Tagesordnung zugelassene Anträge können von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen dennoch zur Aussprache und Beschlussfassung zugelassen werden.

Wir werden in Vorbereitung auf die Mitgliederversammlung am 26. Juni die einzelnen Satzungsänderungsanträge inkl. ihrer Begründungen ab April auf unserer Webseite vorstellen. Gern kann uns jedes Mitglied, das einen Antrag auf Satzungsänderung gestellt hat – egal ob zugelassen oder nicht zugelassen – diesen zur Veröffentlichung zukommen lassen (am liebsten per Mail an post@schalkevereint.de). Wir möchten, dass sich jedes Schalke-Mitglied bereits im Vorfeld informieren und über die Anträge austauschen kann. Darüber hinaus werden alle Anträge – auch die nicht zur Tagesordnung zugelassenen – im Schalker Kreisel zum Derby am 10. April veröffentlicht.

Noch eine Anmerkung in eigener Sache: Wir möchten darauf hinweisen, dass SchalkeVereint ausschließlich über seine offiziellen Kanäle (Webseite und Social Media-Kanäle von SchalkeVereint) kommuniziert. Andere Berichte oder Artikel, die ggf. mit SchalkeVereint in Verbindung gebracht werden, sind nicht von SchalkeVereint autorisiert. Gerne stehen wir für alle Fragen rund um SchalkeVereint und die Satzung des FC Schalke 04 zur Verfügung. Kontakt dazu am besten ebenfalls per Mail (post@schalkevereint.de).

Glückauf.

Hinweis
Aufgrund der positiven Resonanz noch einmal der Hinweis, dass jeder Schalker die Möglichkeit hat Texte an folgende E-Mail Adresse zu senden: info@schalkermarkt.de