(ae) Am Ende der gestrigen Verhandlung gab es zumindest ein glückliches Gesicht im Sitzungssaal A 140 im Landgericht Bochum. Ender Ulupinar zeigte sich zufrieden, denn seine Chancen im Streit gegen den Schalker Fanclub Verband (SFCV) – dessen Aufsichtsratsvorsitzender er bis vor kurzem noch war, bevor er sein Amt im Zwist niederlegte – waren gestiegen. Es folgt ein Augenzeugenbericht von Astrid, die der öffentlichen Verhandlung beiwohnte und die Dinge aus ihrer Sicht schildert.

Doch um was ging es eigentlich in diesem Verfahren? Es ist lange nicht das einzige Streitthema zwischen Ender Ulupinar und dem SFCV, die Auseinandersetzung wird aktuell in mehreren Verfahren und auch staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen geführt. Diesmal aber ging es um die Nutzung der beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen bzw. noch einzutragenden Marken des SFCV. Ender Ulupinar, selbst Geschäftsführer der Schalke Fan Feld GmbH, hatte im August 2012 einen Lizenzvertrag mit dem SFCV geschlossen, der der Schalke Fan Feld GmbH u.a. die werbetechnische Nutzung des SFCV-Logos gestattete.

Der SFCV ging nun den Klageweg gegen Ulupinar, weil dieser der Zahlung der Lizenzgebühren (ein Streitwert in fünfstelliger Höhe) nicht nachgekommen ist. Ulupinar verweigerte jedoch die Zahlung, denn der SFCV besaß überhaupt keine Markenrechte, schließlich sind diese wegen der Nähe zu den Marken des Hauptvereins nicht eintragungsfähig. Der SFCV hatte also vertraglich gegen Gebühr die Nutzungsrechte an seiner Marke gewährt, die aber gar nicht bei ihm lagen, sondern beim FC Schalke 04. Dies veranlasste Ender Ulupinar zu einer Gegenklage mit dem Vorwurf der „arglistigen Täuschung / Betrugsvorwurf“.

Gestern kam es dann zum Gütetermin. Der SFCV wurde dabei von dem ehrenamtlichen Vorstand Volker Apfelbaum und Anwältin vertreten. Auf der anderen Seite Ender Ulupinar nebst Anwalt. Dass nur Volker Apfelbaum als SFCV-Vertreter anwesend war, verwundert etwas, denn die Vertragsverhandlungen lagen vor seiner Amtszeit, vielmehr hätte man vielleicht die damaligen Verantwortlichen dort vermutet, aber diese blieben der Verhandlung fern.

Während der Verhandlung führte die SFCV-Anwältin aus, dass Ender Ulupinar in seiner Funktion als Aufsichtsrat durchaus die Gelegenheit gehabt hätte, die Markenrechte prüfen zu lassen, ließ dabei aber außer acht, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch gar nicht das Amt bekleidet hat. Die Überprüfung des Markenrechtes fand erst im Jahr 2016 nach der Klageerhebung durch den Anwalt von Ender Ulupinar statt.

Die Anwältin des SFCV wies auf die erheblichen Werbeleistungen (ebenfalls Bestandteil des Vertrages) und die Nutzung der enormen Reichweite des SFCV hin, schließlich werde die Fanbetreuung ausschließlich vom SFCV erbracht. Bekanntermaßen ist der SFCV allerdings lediglich für die Betreuung der Schalke-Fanclubs zuständig. Die „erheblichen“ Werbeleistungen wurden von Ender Ulupinar bestritten, Kontakte zum Fernsehen wurden stets über ihn hergestellt. Nachweise über die Werbung konnte die Anwältin nicht beibringen, da alle relevanten Unterlagen aus verschiedenen Gründen bei der Staatsanwaltschaft lägen.

Das Gericht hörte sich geduldig beide Seiten an und machte von Anfang an klar, dass der SFCV keine Rechte veräußern oder gegen Gebühr übertragen kann, die er überhaupt nicht besitzt. Dennoch beinhaltete der Vertrag natürlich noch andere Leistungen, die nach Aussage von Volker Apfelbaum auch „massiv“ genutzt wurden.

Ender Ulupinar konnte weiter nachweisen, dass seit Vertragsabschluss keine Reservierung auf dem Schalker Fanfeld durch die „Vermittlung“ des SFCV zustande kam. Es blieb also offen, welche Leistungen es seitens des SFCV überhaupt gegeben hat. Die Anwältin des SFCV möchte hierzu noch Unterlagen nachreichen.

Der Richter selbst vermochte kein Urteil zu sprechen, sondern er gab beiden Parteien nach der Verhandlung nur eine Empfehlung: „Jedem von Ihnen sollte klar sein, dass er verlieren kann. Ist ein Vergleich nicht doch noch möglich?“

Auf einen Vergleich aber konnten sich beide Streitparteien nicht einigen, da Ender Ulupinar dies vehement ablehnte. Es wird also weiter vor Gericht gestritten. Gong frei zur nächsten Runde.

Hinweis
Aufgrund der positiven Resonanz noch einmal der Hinweis, dass jeder Schalker die Möglichkeit hat Texte an folgende E-Mail Adresse zu senden: info@schalkermarkt.de