Der Ehrenrat, das vereinsinterne Schiedsgericht des FC Schalke 04, hat vor Gericht die nächste Niederlage einstecken müssen. Schon wieder hat das Landgericht Essen die unrechtmäßige Suspendierung eines Mitglieds des Aufsichtsrats durch den Ehrenrat einkassiert.
Was war geschehen?
Wir erinnern uns noch an die letztjährige Schalker Mitgliederversammlung: Im Vorfeld hatte es kontrovers geführte Debatten um den Aufsichtsratsvorsitzenden Clemens Tönnies gegeben. Im Aufsichtsratsgremium hatte Dr. Andreas Horn dem Vorsitzenden Tönnies ein Gespräch angeboten, nachdem dieser dazu aufgefordert hatte, ihm eine „goldene Brücke“ zu bauen – und ihm einen geordneten Rückzug zu ermöglichen. Tönnies wertete dies als Affront, auf der Mitgliederversammlung schlug er seine Hand aus und er ließ ein Ehrenratsverfahren gegen Horn einleiten.
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Der Ehrenrat ermittelte sodann gegen Dr. Horn und suspendierte ihn Ende Februar für zwölf Monate. Dr. Horn klagte gegen seine Suspendierung und gestern fand dazu die Gerichtsverhandlung am Landgericht Essen statt. Aufgedeckt wurden dabei verschiedene Verfahrensfehler des Ehrenrats.
Die Verhandlung
Zunächst wurde Dr. Horn vom Ehrenrat vorgeworfen, Absprachen mit dem Wahlausschuss getroffen zu haben. Dieser Vorwurf konnte bereits im Sommer 2016 vollständig entkräftet werden. Nach weiteren neun Monaten hat der Ehrenrat den Suspendierungsbeschluss an Dr. Horn übergeben, der Vorwurf hieß nun allerdings Täuschung oder versuchte Täuschung von Herrn Tönnies. Die Änderung des Vorwurfs ist Dr. Horn indes nie mitgeteilt worden. Damit hatte der Ehrenrat ein Urteil gesprochen, ohne dass man Dr. Horn ordnungsgemäß rechtliches Gehör gewährte. In anderen Worten: Der Ehrenrat verletzte die Grundregeln eines fairen Verfahrens.
Auch ein vereinsschädigendes, rechtswidriges oder satzungswidriges Verhalten vermochte der Richter nicht zu erkennen. Insoweit sei der Ehrenrat über das hinausgegangen, was ihm die Satzung gestatte. Es liege ersichtlich auch kein grob unsportliches Verhalten vor. Die Vorwürfe hätten nicht das Geringste mit Sportlichkeit zu tun.
Weiter führte der Richter aus, dass die ausgesprochene Sanktion unangemessen gewesen sei. Die Suspendierung für zwölf Monate komme einer Amtsenthebung gleich, weil sie fast die gesamte restliche Amtsdauer des Antragstellers umfasse.
Das Urteil
Nach dieser sehr eindeutigen rechtlichen Bewertung fragte der Richter, ob man die Angelegenheit nicht einvernehmlich regeln könne. Seinem Gütevorschlag, den angefochtenen Beschluss mit Wirkung des gleichen Tages für erledigt zu klären, stimmte Dr. Horn zu. Eine Einigung kam gleichwohl nicht zustande, weil der Rechtsanwalt des Vereins hierauf nicht vorbereitet worden war und in einer Unterbrechungspause nach seiner Auskunft telefonisch keine entscheidungsbefugte Person des Vereins erreichen konnte. Daraufhin verkündete der Richter das Urteil, das dem Antrag des Antragstellers in vollem Umfang stattgibt: Der Beschluss des Ehrenrats wird bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens ausgesetzt. Die Kosten des Verfahrens trägt der FC Schalke 04.
Nach der Suspendierung des Aufsichtsratsmitglieds Axel Hefer ist dies nun bereits die zweite Suspendierung eines gewählten Mitglieds des Schalker Aufsichtsrats durch den Ehrenrat, die vom Landgericht Essen mit deutlichen Worten wieder aufgehoben wird. Beide Male wurde dem Schalker Ehrenrat von gerichtlicher Stelle bescheinigt, seine Kompetenzen überschritten zu haben. Diesmal kam noch der Vorwurf eines unfairen Verfahrens hinzu.