Mitglieder des FC Schalke 04 haben mit dem heutigen Tage weitreichende Anträge auf Änderung der Satzung des FC Schalke 04 eingereicht. Unterstützt werden ihre Anträge dabei von den drei großen Fan-Organisationen Supporters Club, Schalker Fan-Initiative und Ultras Gelsenkirchen.

Die Anträge haben dabei allesamt das Ziel, die demokratischen Strukturen des Vereins zu festigen und die Mitgliederversammlung als höchstes beschlussfassendes Vereinsgremium zu stärken.

Die Satzungsänderungsanträge betreffen insbesondere die beiden Vereinsgremien Wahlaus- schuss und Ehrenrat. Der Wahlausschuss, der quasi als „Prüfkomitee“ für Aufsichtsrats- kandidaten fungiert, soll zukünftig nicht mehr das allerletzte Wort haben: Vielmehr soll die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit einen vom Wahlausschuss abgelehnten Bewerber dennoch zur Wahl des Aufsichtsrats zulassen dürfen. Diese Befugnis erhöht die Transparenz und nimmt dem Wahlausschuss den vielfach kritisierten Charakter einer „Black Box“.

Ähnliches wird auch für den Ehrenrat beantragt. Der Ehrenrat ist de facto ein vereins- internes Schiedsgericht, dessen Hauptaufgabe es ist, vereinsinterne Streitigkeiten möglichst noch vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu schlichten. Heute können Kandidaten für den Ehrenrat satzungsgemäß nur vom Aufsichtsrat vorgeschlagen werden. In vereins- internen Streitigkeiten hat der Ehrenrat aber unter Umständen auch den Aufsichtsrat bzw. einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats als Streitpartei vor sich. Dies kann unmittelbar zu einer persönlichen Befangenheit der Ehrenräte führen, die eine unparteiische Neutralität in Frage stellt. Insofern soll nun satzungsseitig dafür Sorge getragen werden, dass Kandidaten für den Ehrenrat nicht allein durch den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden können, sondern vielmehr jedes stimmberechtigte Mitglied ein Vorschlagsrecht besitzt.

Diese und zwei weitere Satzungsänderungsanträge inklusive ihrer Begründungen sind auf der Webseite www.schalkermarkt.de einzusehen. Sie sind fristgerecht beim Vorstand eingereicht worden und werden mit der Einladung zur Jahreshauptversammlung, die für den 04.05.2014 angesetzt ist, im Schalker Kreisel bekannt gegeben, sofern der Aufsichtsrat über die Zulassung der Anträge zur Tagesordnung positiv entscheidet. Für eine negative Entscheidung sehen wir allerdings überhaupt keine Veranlassung.

Gelsenkirchen, 13.01.2014
Unterzeichner: Supporters Club e.V., Ultras Gelsenkirchen und Schalker Fan-Initiative e.V.

Hier findet ihr die Anträge im Wortlauf:
Satzungsänderung JHV 2014: Wahl des Aufsichtsrats
Satzungsänderung JHV 2014: Ehrenrat
Satzungsänderung JHV 2014: Ordentliche Mitgliederversammlung
Satzungsänderung JHV 2014: Leitbild

Hinweis
Aufgrund der positiven Resonanz noch einmal der Hinweis, dass jeder Schalker die Möglichkeit hat Texte an folgende E-Mail Adresse zu senden: info@schalkermarkt.de