Bereits gestern gab es erste Presseberichte, dass der Verein Schalke 04 über 400 Hausverbote gegen Dortmunder Fans aussprechen würde, die das Derby am 26.10. in der Arena auf Schalke besucht haben. Leider wurde dieses in einem offiziellen Statement heute bestätigt. Dabei wird von 31 Stadionverboten und 498 Haus-und Geländeverbote gesprochen. Dazu haben diese eine Gültigkeit bis zum 30. Juni 2019.

Es lässt sich nicht leugnen, dass es zu Fehlverhalten beim Derby kam. Allerdings zeigt die Diskrepanz zwischen Stadion- und Hausverboten, wie wenig Leuten eine konkrete Tat nachgewiesen werden konnte. Hier werden nun wieder mit der Gießkanne Strafen ausgesprochen und zu Kollektivstrafen gegriffen. Nicht erst seit den Stadionverboten rund um die Ereignisse am Dortmunder Flughafen sollte auch jedem Schalker bewusst sein, wie ungerecht solche Strafen sind. Hier wird einfach eine gesamte Gruppe Fans bestraft, nur weil sie gemeinsam zu einem Spiel angereist sind. Sollte es bei der Anreise zu Vergehen gekommen sein, sind auch hier die einzelnen Täter zu bestrafen und nicht eine ganze Gruppe. Hier wird allerdings wieder die Unschuldsvermutung außer Acht gelassen, oder stellt eine individuelle Anreise zu einem Fußball-Spiel mittlerweile automatisch eine Straftat dar?

In letzter Zeit wurde auch immer wieder von dem angespannten Verhältnis zwischen der Polizei und Fans berichtet. Dass dieses Verhältnis durch solche nicht verständlichen Kollektivstrafen nicht besser wird, sollte auch jedem bewusst sein. Am Ende bleibt zu hoffen, dass auf Schalke und auch Bundesweit nicht mehr mit der Gießkanne, sondern mit Verstand gearbeitet wird.


Hier die Mitteilung des Vereins im Original:

Nach Derby-Vorfällen: S04 verhängt Haus- und Stadionverbote

Der FC Schalke 04 hat im Nachgang zum vergangenen Revierderby vom 26. Oktober 2013 in den vergangenen Tagen 498 Haus-und Geländeverbote ausgesprochen. Zusätzlich wurden 31 bundesweite Stadionverbote verhängt.

Die Stadionverbote wurden gegen Besucher des Derbys ausgesprochen, die bewusst Schaden anrichten und somit die Sicherheit aller Fans, Spieler und Verantwortlichen in der VELTINS-Arena gefährdeten. Unmittelbar vor dem Anpfiff schossen vermummte Täter aus dem Gästeblock Leuchtspurmunition auf den Rasen in Richtung Verantwortliche und Spieler sowie in andere Zuschauerblöcke des Stadions, etwa den Block der Rollstuhlfahrer. Nahezu gleichzeitig zerstörten sie gezielt die Sicherheitsscheiben des Gästeblocks und entzündeten zusätzlich Pyrotechnik.

Aus ermittlungstaktischen Gründen hatte die Polizei den Verein darum gebeten, die Kommunikation der Haus- und Geländeverbote sowie der Stadionverbote erst zum jetzigen Zeitpunkt vorzunehmen, um möglichst viele Täter ermitteln zu können. Diesem Ansinnen ist der FC Schalke 04 nachgekommen.

Die von den verhängten 498 Haus- und Geländeverboten – dazu kommen drei weitere für Personen im Ausland – Betroffenen hat der FC Schalke 04 per Einschreiben über die Entscheidung unterrichtet, die bis zum 30. Juni 2019 Gültigkeit besitzt. Im Falle der Zuwiderhandlung droht eine Anzeige wegen Haus- und Landfriedensbruch.

Quelle: http://www.schalke04.de/de/aktuell/news/140120_hausverbote/page/3123–10-213-.html

Hinweis
Aufgrund der positiven Resonanz noch einmal der Hinweis, dass jeder Schalker die Möglichkeit hat Texte an folgende E-Mail Adresse zu senden: info@schalkermarkt.de