Selbstjustiz ist in einem Rechtsstaat mit Gewaltmonopol nicht zulässig, darum gab es nach dem Derby auch Stadionverbote für die, die gegen die Randalierer im Gästeblock vorgehen wollten. Aber nur zur Erinnerung: Die Träger des Gewaltmonopols haben sich die versuchte schwere Körperverletzung durch Leuchtspurmunition damals angeguckt, ohne einzuschreiten. Schade, dass sie damals nicht so aktiv waren wie jetzt bei der Auswertung der Videoaufnahmen. Auch wenn es das Gewaltmonopol gibt: Hier ist Augenmaß gefragt – ein Stadionverbot „auf Bewährung“ hätte es vielleicht auch getan.

 

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