Neben den drei großen Fan-Organisationen haben auch weitere Schalker unser Angebot genutzt und uns ihre eingereichten Satzungsänderungen mit der Bitte um Veröffentlichung zukommen lassen. Diese wollen wir euch natürlich nicht vorenthalten und veröffentlichen diese hier im Wortlaut.

Satzungsänderungsvorschlag
Protokoll Mitgliederversammlung


(6.1) Ordentliche Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird grundsätzlich von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates geleitet, soweit nicht auf dessen Antrag oder bei dessen Verhinderung die Mitgliederversammlung ein anderes Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitglied zum Versammlungsleiter bestimmt.



Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen. Das Protokoll muss auf der Vereins-Geschäftsstelle für Mitglieder einsehbar sein und auf der Vereins-Homepage veröffentlicht werden. Zwischen Mitgliederversammlung und Veröffentlichung des Protokolls dürfen maximal volle 14 Kalendertage liegen.

Begründung

Laut Absatz 4.2 unserer Satzung haben Mitglieder das Recht am Vereinsleben teilnehmen zu dürfen und die Einrichtungen des Vereins zu nutzen. Zur Teilnahme am Vereinsleben gehört auch eine Mitgliederversammlung. Nicht alle Mitglieder können oder dürfen an dieser teilnehmen. Damit auch diese Mitglieder die Beschlüsse des obersten Vereinsgremiums – der Mitgliederversammlung kennen und nachvollziehen können, muss das Protokoll zeitnah den Mitgliedern in der Vereins-Geschäftsstelle und auf der Vereins-Homepage zugänglich gemacht werden. Von diesem Recht der Einsicht sollen natürlich alle Mitglieder Gebrauch machen dürfen.

Hinweis
Aufgrund der positiven Resonanz noch einmal der Hinweis, dass jeder Schalker die Möglichkeit hat Texte an folgende E-Mail Adresse zu senden: info@schalkermarkt.de