Man stelle sich vor, man bekommt Stadionverbot und der DFB möchte, dass man eine Einverständniserklärung zur Weitergabe der Daten unterschreibt. Der Betroffene, weiß zwar nicht, welche Daten und an wen überhaupt Daten weitergegeben werden, aber trotzdem sei das ja im eigenen Interesse. Klingt komisch, ist es aber leider nicht. Dass der DFB damit nur die bisher rechtlich fragwürdige Weitergabe der Daten von Stadionverbotlern absichern möchte, wird in einem Artikel der AG Fananwälte aufgegriffen.

Hier der Link zu dem Artikel: Stellungnahme der AG Fananwälte zur Anforderung von Einverständniserklärungen bei Stadionverbotsverfahren

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