Zugegeben, den Fans von Dynamo Dresden eilt nicht der beste Ruf vorraus. Ob man allerdings einen 25 bis 30 Leute großen Zugfahrer-Mob auf dem Weg zu einem Testspiel mit einem Großaufgebot an Polizeibeamten und einem Hubschrauber begleiten und vor Ort mit zwei Wasserwerfern empfangen muss, ist dann wohl doch eher fraglich. Viel mehr ist das wieder ein Beispiel für einen komplett unverhältnismäßigen Polizeieinsatz, wie man ihn mittlerweile viel zu oft in Deutschland erlebt.
Einen Bericht dazu findet ihr hier: Schwarz-Gelbe-Hilfe
Bereits gestern gab es erste Presseberichte, dass der Verein Schalke 04 über 400 Hausverbote gegen Dortmunder Fans aussprechen würde, die das Derby am 26.10. in der Arena auf Schalke besucht haben. Leider wurde dieses in einem offiziellen Statement heute bestätigt. Dabei wird von 31 Stadionverboten und 498 Haus-und Geländeverbote gesprochen. Dazu haben diese eine Gültigkeit bis zum 30. Juni 2019.
Es lässt sich nicht leugnen, dass es zu Fehlverhalten beim Derby kam. Allerdings zeigt die Diskrepanz zwischen Stadion- und Hausverboten, wie wenig Leuten eine konkrete Tat nachgewiesen werden konnte. Hier werden nun wieder mit der Gießkanne Strafen ausgesprochen und zu Kollektivstrafen gegriffen. Nicht erst seit den Stadionverboten rund um die Ereignisse am Dortmunder Flughafen sollte auch jedem Schalker bewusst sein, wie ungerecht solche Strafen sind. Hier wird einfach eine gesamte Gruppe Fans bestraft, nur weil sie gemeinsam zu einem Spiel angereist sind. Sollte es bei der Anreise zu Vergehen gekommen sein, sind auch hier die einzelnen Täter zu bestrafen und nicht eine ganze Gruppe. Hier wird allerdings wieder die Unschuldsvermutung außer Acht gelassen, oder stellt eine individuelle Anreise zu einem Fußball-Spiel mittlerweile automatisch eine Straftat dar?
In letzter Zeit wurde auch immer wieder von dem angespannten Verhältnis zwischen der Polizei und Fans berichtet. Dass dieses Verhältnis durch solche nicht verständlichen Kollektivstrafen nicht besser wird, sollte auch jedem bewusst sein. Am Ende bleibt zu hoffen, dass auf Schalke und auch Bundesweit nicht mehr mit der Gießkanne, sondern mit Verstand gearbeitet wird.
Hier die Mitteilung des Vereins im Original:
Neben den drei großen Fan-Organisationen haben auch weitere Schalker unser Angebot genutzt und uns ihre eingereichten Satzungsänderungen mit der Bitte um Veröffentlichung zukommen lassen. Diese wollen wir euch natürlich nicht vorenthalten und veröffentlichen diese hier im Wortlaut.
Folgender Antrag beschäftigt sich mit der Streichung des Vereinsorgans „Wahlausschuss“.
Da dieser Antrag umfangreicher ist, hier zunächst eine kurze Zusammenfassung:
Neben den drei großen Fan-Organisationen haben auch weitere Schalker unser Angebot genutzt und uns ihre eingereichten Satzungsänderungen mit der Bitte um Veröffentlichung zukommen lassen. Diese wollen wir euch natürlich nicht vorenthalten und veröffentlichen diese hier im Wortlaut.
Folgender Antrag beschäftigt sich mit dem vom SFCV entsandten Mitglied des Aufsichtsrates. Hier der genaue Wortlaut:
Antrag zur Jahreshauptversammlung 2014 zur Änderung der Vereinssatzung des FC Gelsenkirchen-Schalke04 e.V. in § 7 – Aufsichtsrat – 7.1 Zusammensetzung
Neben den drei großen Fan-Organisationen haben auch weitere Schalker unser Angebot genutzt und uns ihre eingereichten Satzungsänderungen mit der Bitte um Veröffentlichung zukommen lassen. Diese wollen wir euch natürlich nicht vorenthalten und veröffentlichen diese hier im Wortlaut.
Folgender Antrag beschäftigt sich mit der Anzahl an für eine außerordentliche Mitgliederversammlung benötigten Stimmen. Hier der genaue Wortlaut:
Antrag zur Jahreshauptversammlung 2014 zur Änderung der Vereinssatzung des FC Gelsenkirchen-Schalke04 e.V. in § 6.2 – Außerordentliche Mitgliederversammlung
Neben den drei großen Fan-Organisationen haben auch weitere Schalker unser Angebot genutzt und uns ihre eingereichten Satzungsänderungen mit der Bitte um Veröffentlichung zukommen lassen. Diese wollen wir euch natürlich nicht vorenthalten und veröffentlichen diese hier im Wortlaut.
Folgender Antrag beschäftigt sich mit Unterschriftenaktionen auf dem Vereinsgelände. Hier der genaue Wortlaut:
Antrag zur Jahreshauptversammlung 2014 zur Änderung der Vereinssatzung des FC Gelsenkirchen-Schalke04 e.V. in § 6.2 – Außerordentliche Mitgliederversammlung