Nachdem wir Anfang Dezember bereits ein Interview mit zwei Fans über den Polizeieinsatz in der Nordkurve beim Champions-League Heimspiel gegen PAOK Saloniki geführt haben, findet das Thema medial mittlerweile nur noch wenig bis gar keine Beachtung. Das steht unserer Ansicht nach in einem kompletten Gegensatz zu der Fan-Seele, der dieses Thema noch immer auf der Seele brennt. Gerade die fehlende Aufklärung und der Mantel des Schweigens über die Hintergründe des Vorfalls hängen den Fans wie ein tonnenschwerer Klotz am Bein. Wir wollen das Thema daher noch einmal aufgreifen und haben unsere Interviewreihe mit Fans zu den Vorfällen an dem Tag an sich und dem aktuellen Stand vier Monate später fortgeführt.

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Neben den drei großen Fan-Organisationen haben auch weitere Schalker unser Angebot genutzt und uns ihre eingereichten Satzungsänderungen mit der Bitte um Veröffentlichung zukommen lassen. Diese wollen wir euch natürlich nicht vorenthalten und veröffentlichen diese hier im Wortlaut.

Satzungsänderungsvorschlag Zusammensetzung Aufsichtsrat

§ 7 Aufsichtsrat (7.1) Zusammensetzung

 Der Aufsichtsrat besteht aus maximal neun Mitgliedern. Die Zugehörigkeit zu Vorstand und Aufsichtsrat schließt sich gegenseitig aus.

Sechs Aufsichtsratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Jedes Jahr sind zwei Aufsichtsratsmitglieder neu von der Mitgliederversammlung zu wählen. Ein Aufsichtsratsmitglied wird durch den Sportbeirat bestimmt. Der Schalker Fan-Club-Dachverband entsendet durch seinen Vorstand ein Aufsichtsratsmitglied. Die Amtsperiode beträgt jeweils drei Jahre.



Scheiden von der Mitgliederversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglieder vorzeitig aus ihrem Amt, so rückt der bei der letzten vorangegangenen Wahl stimmenhöchste Kandidat bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung nach. Dort erfolgt die Nachwahl für die restliche Amtsdauer des vorzeitig ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes.



Der Aufsichtsrat kann bis zu zwei zusätzliche Mitglieder bestimmen. Deren Bestellung erfolgt jeweils für zwei Jahre und ist jederzeit widerruflich. Bei Bestellung und Abberufung gilt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Bestellung bedarf der Bestätigung durch den Wahlausschuss. Diese Mitglieder des Aufsichtsrates sind erst nach drei Monaten Zugehörigkeit zum Gremium stimmberechtigt. Die Aufsichtsräte dürfen nicht in einem Anstellungsverhältnis zum Verein stehen oder auf anderer Basis entgeltlich für ihn tätig sein, weder unmittelbar noch mittelbar. Aufsichtsratsmitglieder welche ohne Wahl aufgrund dieser Satzung zum Aufsichtsratsmitglied bestimmt wurden, verlieren mit sofortiger Wirkung ihren Anspruch auf Mitgliedschaft im Aufsichtsrat falls der Grund für ihre Bestellung nicht mehr durch die Satzung gegeben ist. Im Zweifelsfall entscheidet der Wahlausschuss wessen Aufsichtsratsmitgliedschaft erlischt.

Begründung

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Satzungsänderungsvorschlag Teilnahmeberechtigung Mitgliederversammlung

§ 6 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. Stimmberechtigt sind alle aktiven und passiven Mitglieder, sofern sie mit der Beitragszahlung nicht in Verzug sind, sowie die Ehrenmitglieder. Beitragszahler, die ihren Beitrag nicht im Bankabbuchungsverfahren entrichten, müssen zur Mitgliederversammlung per Beleg nachweisen, dass sie den Beitrag vollständig und fristgerecht entrichtet haben. Ohne diesen Nachweis ist ihnen der Zutritt zur Versammlung zu verwehren. Mitglieder sind teilnahmeberechtigt, wenn sie den gültigen Mitgliedsausweis vorzeigen. Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt.

Begründung

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Satzungsänderungsvorschlag Protokoll Mitgliederversammlung


(6.1) Ordentliche Mitgliederversammlung … Die Mitgliederversammlung wird grundsätzlich von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates geleitet, soweit nicht auf dessen Antrag oder bei dessen Verhinderung die Mitgliederversammlung ein anderes Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitglied zum Versammlungsleiter bestimmt.



Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen. Das Protokoll muss auf der Vereins-Geschäftsstelle für Mitglieder einsehbar sein und auf der Vereins-Homepage veröffentlicht werden. Zwischen Mitgliederversammlung und Veröffentlichung des Protokolls dürfen maximal volle 14 Kalendertage liegen.

Begründung

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Satzungsänderungsvorschlag Abstimmungsgerät

(6.3) Wahlen/Abstimmung

Jede Mitgliederversammlung, gleichgültig ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Mitgliederversammlung handelt, ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern die Satzung keine andere Mehrheit vorschreibt. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Stellvertretung ist nicht gestattet. Briefwahl ist nicht möglich. Sofern die Satzung eine schriftliche Abstimmung vorsieht, kann der Versammlungsleiter nach freiem Ermessen bestimmen, dass statt einer schriftlichen Abstimmung eine geheime Abstimmung mittels eines elektronischen Abstimmverfahrens durchgeführt wird, sofern die Voraussetzungen dafür in der betreffenden Mitgliederversammlung gegeben sind.

Begründung

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Nachdem wir in den letzten Wochen ausführlich über GE-Rotthausen informiert haben, ziehen wir nun ein Stück weiter Richtung Nord-Westen, genauer gesagt nach GE-Feldmark. Feldmark ist erst seit 1953 ein eigenständiger Stadtteil von Gelsenkirchen. Davor war er der südwestliche Teil von Schalke. Als sich Mitte des 19. Jahrhunderts der Norden der ehemaligen Bauernschaft Schalke, aufgrund der einsetzenden Industrialisierung, rund um den Schalker Markt zu einem Zentrum der Schwerindustrie entwickelte, behielt der südwestliche Teil den ländlichen Charakter. Um diesen optischen Unterschied zu benennen, gab man ihm den Namen Feldmark. Mit Errichtung des Schacht „Oberschuir“ der Zeche „Consolidation“ und der Ansiedlung der Herdfabrik „Küppersbusch“ erreichte Anfang des 20.Jahrhunderts die Industrialisierung auch Feldmark. Wer sich in Gelsenkirchen mal ein Wellnesstag gönnen möchte, dem ist der Revierpark „Nienhausen“ ans Herzen zu legen und für die Freunde des Glücksspiel hat Feldmark mit der Trabrennbahn Nienhausen das passende Objekt. Wo von uns hoffentlich nie einer einziehen wird ist die ansässige Justizvollzugsanstalt. Da die Firma „Küppersbusch“ bis heute GE-Feldmark, trotz interessanten anderen möglichen Standorten, die Treue hält werden wir, neben dem Revierpark und die Trabrennbahn, auch auf Sie genauer eingehen.

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Hinweis
Aufgrund der positiven Resonanz noch einmal der Hinweis, dass jeder Schalker die Möglichkeit hat Texte an folgende E-Mail Adresse zu senden: info@schalkermarkt.de